schweizer pass Riehen

Reisepass beantragen in Riehen

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Riehen - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Riehen ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Basel Stadt. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Riehen. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Basel Stadt - Schweiz

Anschrift:

Passbüro - Einwohneramt
Kanton Basel-Stadt

Spiegelgasse 6
4001 Basel
Schweiz

Telefon:

061 267 41 00 (Antrag)
061 267 70 98 (allgemeine Auskünfte und Abholungen)

Fax:

061 267 70 80

Email:

bdm@jsd.bs.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Riehen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Basel Stadt

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.bdm.bs.ch/Pass-ID/Paesse-und-Identitaetskarten.html

- oder die Webseite von Stadt Riehen: www.riehen.ch

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 061 267 41 00 (Antrag)
061 267 70 98 (allgemeine Auskünfte und Abholungen) oder E-mail: bdm@jsd.bs.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Riehen können auf die website gebucht werden.

Riehen - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Stadt Riehen (Passbüro - Einwohneramt
Kanton Basel-Stadt) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Stadt Riehen können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (061 267 41 00 (Antrag)
061 267 70 98 (allgemeine Auskünfte und Abholungen) ) beantragen bei Passbüro - Einwohneramt
Kanton Basel-Stadt.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Stadt Riehen ist grundsätzlich nur im kanton Basel Stadt zulässig.


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