schweizer pass Neunkirch

Reisepass beantragen in Neunkirch

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Neunkirch - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Neunkirch ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Schaffhausen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Neunkirch. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Schaffhausen - Schweiz

Anschrift:

Passbüro Staffhausen
Mühlentalstrasse 105
5. Stock
8200 Schaffhausen
Schweiz

Telefon:

052 632 74 78

Fax:

052 632 78 23

Email:

passbuero.sh(at)ktsh.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Neunkirch

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Schaffhausen

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.sh.ch/Passbuero.45.0.html

- oder die Webseite von Gemeinde Neunkirch: www.neunkirch.ch

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 052 632 74 78 oder E-mail: passbuero.sh(at)ktsh.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Neunkirch können auf die website gebucht werden.

Neunkirch - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Gemeinde Neunkirch (Passbüro Staffhausen) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Neunkirch können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (052 632 74 78 ) beantragen bei Passbüro Staffhausen.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Neunkirch ist grundsätzlich nur im kanton Schaffhausen zulässig.


Andere Dienstleistungen