Arrondissement de l'état civil du Jura bernois

Heiraten in Gemeinde Mont-Tramelan

Heiraten Eheschliessung

Eheschliessung - Arrondissement de l'état civil du Jura bernois - Um heiraten zu können in Gemeinde Mont-Tramelan, müssen Sie beim Arrondissement de l'état civil du Jura bernois ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Arrondissement de l'état civil du Jura bernois. Außerdem finden Sie die Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse und weitere nützliche Informationen zum thema heiraten.

Heiraten / Eheschliessung

Gemeinde Mont-Tramelan

Anschrift:

Arrondissement de l'état civil du Jura bernois
Rue de la Préfecture 2c
2608 Courtelary
Schweiz

Telefon:

031 635 41 30

Fax:

031 635 41 39

Email:

ec.jura-bernois@pom.be.ch

Webseite:

pom.be.ch

Arrondissement de l'état civil du Jura bernois

Heiraten und Eheschließung in Gemeinde Mont-Tramelan

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der verwaltung besuchen Sie die offizielle Webseite des Arrondissement de l'état civil du Jura bernois.

Mehr Informationen zum thema Heiraten

- Webseite Heiraten: standesamtliche Trauung: www.ch.ch/de/heiraten/

- Webseite Arrondissement de l'état civil du Jura bernois: www.pom.be.ch

Haben Sie Fragen Persönliche Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an der verwaltung: Telefon: 031 635 41 30 oder E-mail: ec.jura-bernois@pom.be.ch

Das Arrondissement de l'état civil du Jura bernois steht Ihnen zu den Schalter öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Heiraten und Eheschließung Gemeinde Mont-Tramelan

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten?

Wenden Sie sich dan persönlich an das Arrondissement de l'état civil du Jura bernois um ein Gesuch ein zu reichen.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Um beim Arrondissement de l'état civil du Jura bernois das Gesuch für die Heirat in Gemeinde Mont-Tramelan einzureichen, müssen die Partnerin und der Partner einige Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Braut und des Bräutigams heiraten dürfen.




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