Servizio circondariale dello stato civile di Locarno

Heiraten in Gemeinde Vergeletto

Heiraten Eheschliessung

Eheschliessung - Servizio circondariale dello stato civile di Locarno - Um heiraten zu können in Gemeinde Vergeletto, müssen Sie beim Servizio circondariale dello stato civile di Locarno ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Servizio circondariale dello stato civile di Locarno. Außerdem finden Sie die Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse und weitere nützliche Informationen zum thema heiraten.

Heiraten / Eheschliessung

Gemeinde Vergeletto

Anschrift:

Servizio circondariale dello stato civile di Locarno
Via della Posta 9
6600 Locarno
Schweiz

Telefon:

091 816 15 31

Fax:

091 816 15 39

Email:

di-scsc.locarno@ti.ch

Webseite:

ti.ch

Servizio circondariale dello stato civile di Locarno

Heiraten und Eheschließung in Gemeinde Vergeletto

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der verwaltung besuchen Sie die offizielle Webseite des Servizio circondariale dello stato civile di Locarno.

Mehr Informationen zum thema Heiraten

- Webseite Heiraten: standesamtliche Trauung: www.ch.ch/de/heiraten/

- Webseite Servizio circondariale dello stato civile di Locarno: www.ti.ch

Haben Sie Fragen Persönliche Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an der verwaltung: Telefon: 091 816 15 31 oder E-mail: di-scsc.locarno@ti.ch

Das Servizio circondariale dello stato civile di Locarno steht Ihnen zu den Schalter öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Heiraten und Eheschließung Gemeinde Vergeletto

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten?

Wenden Sie sich dan persönlich an das Servizio circondariale dello stato civile di Locarno um ein Gesuch ein zu reichen.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Um beim Servizio circondariale dello stato civile di Locarno das Gesuch für die Heirat in Gemeinde Vergeletto einzureichen, müssen die Partnerin und der Partner einige Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Braut und des Bräutigams heiraten dürfen.




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