Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio

Heiraten in Gemeinde Morbio Inferiore

Heiraten Eheschliessung

Eheschliessung - Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio - Um heiraten zu können in Gemeinde Morbio Inferiore, müssen Sie beim Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio. Außerdem finden Sie die Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse und weitere nützliche Informationen zum thema heiraten.

Heiraten / Eheschliessung

Gemeinde Morbio Inferiore

Anschrift:

Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio
Via Municipio 13
6850 Mendrisio-Borgo
Schweiz

Telefon:

091 815 94 21

Fax:

091 815 94 29

Email:

di-scsc.mendrisio@ti.ch

Webseite:

ti.ch

Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio

Heiraten und Eheschließung in Gemeinde Morbio Inferiore

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der verwaltung besuchen Sie die offizielle Webseite des Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio.

Mehr Informationen zum thema Heiraten

- Webseite Heiraten: standesamtliche Trauung: www.ch.ch/de/heiraten/

- Webseite Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio: www.ti.ch

Haben Sie Fragen Persönliche Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an der verwaltung: Telefon: 091 815 94 21 oder E-mail: di-scsc.mendrisio@ti.ch

Das Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio steht Ihnen zu den Schalter öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Heiraten und Eheschließung Gemeinde Morbio Inferiore

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten?

Wenden Sie sich dan persönlich an das Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio um ein Gesuch ein zu reichen.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Um beim Servizio circondariale dello stato civile di Mendrisio das Gesuch für die Heirat in Gemeinde Morbio Inferiore einzureichen, müssen die Partnerin und der Partner einige Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Braut und des Bräutigams heiraten dürfen.




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