Servizio circondariale dello stato civile di Lugano

Heiraten in Gemeinde Gravesano

Heiraten Eheschliessung

Eheschliessung - Servizio circondariale dello stato civile di Lugano - Um heiraten zu können in Gemeinde Gravesano, müssen Sie beim Servizio circondariale dello stato civile di Lugano ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Servizio circondariale dello stato civile di Lugano. Außerdem finden Sie die Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse und weitere nützliche Informationen zum thema heiraten.

Heiraten / Eheschliessung

Gemeinde Gravesano

Anschrift:

Servizio circondariale dello stato civile di Lugano
Via Polar 46
6932 Breganzona
Schweiz

Telefon:

091 815 25 91

Fax:

091 815 25 99

Email:

di-scsc.lugano@ti.ch

Webseite:

ti.ch

Servizio circondariale dello stato civile di Lugano

Heiraten und Eheschließung in Gemeinde Gravesano

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der verwaltung besuchen Sie die offizielle Webseite des Servizio circondariale dello stato civile di Lugano.

Mehr Informationen zum thema Heiraten

- Webseite Heiraten: standesamtliche Trauung: www.ch.ch/de/heiraten/

- Webseite Servizio circondariale dello stato civile di Lugano: www.ti.ch

Haben Sie Fragen Persönliche Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an der verwaltung: Telefon: 091 815 25 91 oder E-mail: di-scsc.lugano@ti.ch

Das Servizio circondariale dello stato civile di Lugano steht Ihnen zu den Schalter öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Heiraten und Eheschließung Gemeinde Gravesano

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten?

Wenden Sie sich dan persönlich an das Servizio circondariale dello stato civile di Lugano um ein Gesuch ein zu reichen.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Um beim Servizio circondariale dello stato civile di Lugano das Gesuch für die Heirat in Gemeinde Gravesano einzureichen, müssen die Partnerin und der Partner einige Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Braut und des Bräutigams heiraten dürfen.




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