gemeindeverwaltung Gemeinde Lenzburg

Arbeitslosengeld in Lenzburg

Gemeinde Lenzburg

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Lenzburg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Lenzburg. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Lenzburg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Lenzburg wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Lenzburg
Rathausgasse 16
5600 Lenzburg
Schweiz

Telefon:

062 886 44 22

Webseite:

www.lenzburg.ch

Email:

stadtschreiberei@lenzburg.ch

Fax:

062 886 44 39

Lenzburg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Lenzburg, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Lenzburg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Lenzburg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Lenzburg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Lenzburg. Telefon: 062 886 44 22 - E-mail: stadtschreiberei@lenzburg.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Lenzburg: www.lenzburg.ch

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