gemeindeverwaltung Gemeinde Ferrera

Arbeitslosengeld in Ausserferrera

Gemeinde Ferrera

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ausserferrera ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ferrera. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ausserferrera :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ferrera wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ferrera
Schulhaus
7444 Ausserferrera
Schweiz

Telefon:

081 661 15 85

Webseite:

www.ferrera.ch

Email:

kanzlei@ferrera.ch

Fax:

Ausserferrera - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ferrera, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ausserferrera oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ausserferrera erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ausserferrera

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ferrera. Telefon: 081 661 15 85 - E-mail: kanzlei@ferrera.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ferrera: www.ferrera.ch

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