gemeindeverwaltung Gemeinde Arosa

Arbeitslosengeld in Arosa

Gemeinde Arosa

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Arosa ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Arosa. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Arosa :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Arosa wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Arosa
Gemeindeverwaltung Arosa
7050 Arosa
Schweiz

Telefon:

081 378 67 67

Webseite:

www.arosaonline.ch

Email:

tobias.hunger@gemeindearosa.ch.

Fax:

081 378 67 60

Arosa - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Arosa, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Arosa oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Arosa erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Arosa

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Arosa. Telefon: 081 378 67 67 - E-mail: tobias.hunger@gemeindearosa.ch. oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Arosa: www.arosaonline.ch

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