gemeindeverwaltung Gemeinde Leibstadt

Arbeitslosengeld in Leibstadt

Gemeinde Leibstadt

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Leibstadt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Leibstadt. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Leibstadt :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Leibstadt wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Leibstadt

5325 Leibstadt
Schweiz

Telefon:

056 267 63 40

Webseite:

www.leibstadt.ch

Email:

kanzlei@leibstadt.ch

Fax:

056 267 63 49

Leibstadt - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Leibstadt, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Leibstadt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Leibstadt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Leibstadt

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Leibstadt. Telefon: 056 267 63 40 - E-mail: kanzlei@leibstadt.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Leibstadt: www.leibstadt.ch

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