gemeindeverwaltung Gemeinde Küttigen

Arbeitslosengeld in Küttigen

Gemeinde Küttigen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Küttigen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Küttigen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Küttigen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Küttigen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Küttigen
Neue Stockstrasse 23
5022 Rombach
Schweiz

Telefon:

062 839 93 40

Webseite:

www.kuettigen.ch

Email:

gemeindekanzlei@kuettigen.ch

Fax:

062 839 93 46

Küttigen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Küttigen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Küttigen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Küttigen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Küttigen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Küttigen. Telefon: 062 839 93 40 - E-mail: gemeindekanzlei@kuettigen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Küttigen: www.kuettigen.ch

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