Arbeitslosengeld in Künten |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Künten ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Künten. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Künten : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Künten Telefon: 056 485 84 84 Webseite: www.kuenten.ch Email: Fax: 056 485 84 80
Künten - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Künten, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Künten oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Künten erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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