gemeindeverwaltung Stadt Genf

Arbeitslosengeld in Genève

Stadt Genf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Genève ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Genf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Genève :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Genf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Genf
Rue de la Croix-Rouge 4
1200 Genève
Schweiz

Telefon:

022 418 29 00

Webseite:

www.ville-ge.ch

Email:

webmaster@ville-ge.ch

Fax:

022 418 29 01

Genève - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Genf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Genève oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Genève erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Genève

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Genf. Telefon: 022 418 29 00 - E-mail: webmaster@ville-ge.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Genf: www.ville-ge.ch

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