Arbeitslosengeld in Confignon |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Confignon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Confignon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Confignon : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Confignon Telefon: 022 850 93 93 Webseite: www.confignon.ch Email: info@confignon.ch Fax: 022 850 93 92
Confignon - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Confignon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Confignon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Confignon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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