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Arbeitslosengeld in Wahlen |
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Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wahlen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wahlen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wahlen : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Wahlen Telefon: 061 761 33 69 Webseite: www.gemeinde-wahlen.ch Email: info@gemeinde-wahlen.bl.ch Fax: 061 761 33 40
Wahlen - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Wahlen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wahlen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wahlen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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