gemeindeverwaltung Gemeinde Attelwil

Arbeitslosengeld in Attelwil

Gemeinde Attelwil

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Attelwil ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Attelwil. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Attelwil :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Attelwil wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Attelwil
Kratz 98 / Postfach 4
5057 Reitnau
Schweiz

Telefon:

062 738 77 38

Webseite:

www.attelwil.ch

Email:

kanzlei@attelwil.ch

Fax:

062 738 77 39

Attelwil - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Attelwil, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Attelwil oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Attelwil erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Attelwil

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Attelwil. Telefon: 062 738 77 38 - E-mail: kanzlei@attelwil.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Attelwil: www.attelwil.ch

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