gemeindeverwaltung Gemeinde Mettauertal

Arbeitslosengeld in Mettau

Gemeinde Mettauertal

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mettau ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mettauertal. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mettau :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Mettauertal wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Mettauertal
Hauptstrasse 68
5274 Mettau
Schweiz

Telefon:

062 867 21 60

Webseite:

www.mettauertal.ch

Email:

gemeindekanzlei@mettauertal.ch

Fax:

062 867 21 77

Mettau - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Mettauertal, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mettau oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mettau erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mettau

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Mettauertal. Telefon: 062 867 21 60 - E-mail: gemeindekanzlei@mettauertal.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Mettauertal: www.mettauertal.ch

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