gemeindeverwaltung Gemeinde Döttingen

Arbeitslosengeld in Döttingen

Gemeinde Döttingen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Döttingen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Döttingen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Döttingen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Döttingen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Döttingen
Surbtalstrasse 5
5312 Döttingen
Schweiz

Telefon:

056 269 11 30

Webseite:

www.doettingen.ch

Email:

gemeindekanzlei@doettingen.ch

Fax:

056 269 11 39

Döttingen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Döttingen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Döttingen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Döttingen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Döttingen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Döttingen. Telefon: 056 269 11 30 - E-mail: gemeindekanzlei@doettingen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Döttingen: www.doettingen.ch

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