gemeindeverwaltung Gemeinde Burg (AG)

Arbeitslosengeld in Burg (AG)

Gemeinde Burg (AG)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Burg (AG) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Burg (AG). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Burg (AG) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Burg (AG) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Burg (AG)
Hauptstrasse 42
5737 Menziken
Schweiz

Telefon:

062 765 78 78

Webseite:

www.burg-ag.ch

Email:

info@burg-ag.ch

Fax:

062 765 78 79

Burg (AG) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Burg (AG), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Burg (AG) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Burg (AG) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Burg (AG)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Burg (AG). Telefon: 062 765 78 78 - E-mail: info@burg-ag.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Burg (AG): www.burg-ag.ch

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