gemeindeverwaltung Gemeinde Bünzen

Arbeitslosengeld in Bünzen

Gemeinde Bünzen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bünzen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bünzen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bünzen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bünzen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bünzen
Bremgartenstrasse 2
5624 Bünzen
Schweiz

Telefon:

056 666 13 02

Webseite:

www.buenzen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@buenzen.ch

Fax:

056 666 34 02

Bünzen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bünzen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bünzen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bünzen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bünzen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bünzen. Telefon: 056 666 13 02 - E-mail: gemeindeverwaltung@buenzen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bünzen: www.buenzen.ch

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