gemeindeverwaltung Stadt Wallisellen

Arbeitslosengeld in Wallisellen

Stadt Wallisellen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Wallisellen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Wallisellen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Wallisellen :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Wallisellen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen
Schweiz

Telefon:

044 832 61 11

Webseite:

www.wallisellen.ch

Email:

info@wallisellen.zh.ch

Fax:

044 830 20 40

Wallisellen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Wallisellen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Wallisellen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Wallisellen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Wallisellen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Wallisellen. Telefon: 044 832 61 11 - E-mail: info@wallisellen.zh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Wallisellen: www.wallisellen.ch

Andere Dienstleistungen