gemeindeverwaltung Stadt Uster

Arbeitslosengeld in Uster

Stadt Uster

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Uster ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Uster. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Uster :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Uster wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Uster
Bahnhofstrasse 17
8610 Uster
Schweiz

Telefon:

044 944 71 11

Webseite:

www.uster.ch

Email:

gesamtverwaltung@stadt-uster.ch

Fax:

044 941 61 22

Uster - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Uster, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Uster oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Uster erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Uster

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Uster. Telefon: 044 944 71 11 - E-mail: gesamtverwaltung@stadt-uster.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Uster: www.uster.ch

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