gemeindeverwaltung Gemeinde Urdorf

Arbeitslosengeld in Urdorf

Gemeinde Urdorf

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Urdorf ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Urdorf. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Urdorf :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Urdorf wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Urdorf
Bahnhofstrasse 46
8902 Urdorf
Schweiz

Telefon:

044 736 51 11

Webseite:

www.urdorf.ch

Email:

einwohnerkontrolle@urdorf.ch

Fax:

044 734 38 58

Urdorf - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Urdorf, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Urdorf oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Urdorf erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Urdorf

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Urdorf. Telefon: 044 736 51 11 - E-mail: einwohnerkontrolle@urdorf.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Urdorf: www.urdorf.ch

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