gemeindeverwaltung Gemeinde Stäfa

Arbeitslosengeld in Stäfa

Gemeinde Stäfa

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Stäfa ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stäfa. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Stäfa :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Stäfa wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Stäfa
Goethestrasse 16
8712 Stäfa
Schweiz

Telefon:

044 928 71 11

Webseite:

www.staefa.ch

Email:

gemeinde@staefa.ch

Fax:

044 928 71 71

Stäfa - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Stäfa, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Stäfa oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Stäfa erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Stäfa

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Stäfa. Telefon: 044 928 71 11 - E-mail: gemeinde@staefa.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Stäfa: www.staefa.ch

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