gemeindeverwaltung Stadt Schlieren

Arbeitslosengeld in Schlieren

Stadt Schlieren

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schlieren ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Schlieren. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schlieren :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Schlieren wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Schlieren
Freiestrasse 6
8952 Schlieren
Schweiz

Telefon:

044 738 14 11

Webseite:

www.schlieren.ch

Email:

stadtbuero@schlieren.ch

Fax:

044 738 14 08

Schlieren - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Schlieren, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schlieren oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schlieren erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schlieren

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Schlieren. Telefon: 044 738 14 11 - E-mail: stadtbuero@schlieren.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Schlieren: www.schlieren.ch

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