gemeindeverwaltung Gemeinde Pfäffikon

Arbeitslosengeld in Pfäffikon

Gemeinde Pfäffikon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Pfäffikon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Pfäffikon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Pfäffikon :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Pfäffikon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Pfäffikon
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon
Schweiz

Telefon:

044 952 52 52

Webseite:

www.pfaeffikon.ch

Email:

gemeinde@pfaeffikon.ch

Fax:

044 952 52 00

Pfäffikon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Pfäffikon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Pfäffikon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Pfäffikon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Pfäffikon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Pfäffikon. Telefon: 044 952 52 52 - E-mail: gemeinde@pfaeffikon.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Pfäffikon: www.pfaeffikon.ch

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