gemeindeverwaltung Gemeinde Ossingen

Arbeitslosengeld in Ossingen

Gemeinde Ossingen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Ossingen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ossingen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Ossingen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Ossingen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Ossingen
Truttikerstrasse 7
8475 Ossingen
Schweiz

Telefon:

052 317 14 63

Webseite:

www.ossingen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@ossingen.ch

Fax:

052 317 15 60

Ossingen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Ossingen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Ossingen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Ossingen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Ossingen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Ossingen. Telefon: 052 317 14 63 - E-mail: gemeindeverwaltung@ossingen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Ossingen: www.ossingen.ch

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