Arbeitslosengeld in Oberglatt |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberglatt ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberglatt. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberglatt : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Oberglatt Telefon: 044 852 37 01 Webseite: www.oberglatt.ch Email: gemeinde@oberglatt.ch Fax: 044 852 37 93
Oberglatt - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberglatt, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberglatt oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberglatt erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
|