Arbeitslosengeld in Küsnacht (ZH) |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Küsnacht (ZH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Küsnacht (ZH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Küsnacht (ZH) : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Stadt Küsnacht (ZH) Telefon: 044 913 11 11 Webseite: www.kuesnacht.ch Email: info@kuesnacht.ch Fax: 044 913 11 14
Küsnacht (ZH) - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Stadt Küsnacht (ZH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Küsnacht (ZH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Küsnacht (ZH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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