gemeindeverwaltung Gemeinde Hüntwangen

Arbeitslosengeld in Hüntwangen

Gemeinde Hüntwangen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hüntwangen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hüntwangen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hüntwangen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hüntwangen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hüntwangen
Dorfstrasse 41
8194 Hüntwangen
Schweiz

Telefon:

044 869 08 70

Webseite:

www.huentwangen.ch

Email:

gemeinde@huentwangen.ch

Fax:

Hüntwangen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hüntwangen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hüntwangen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hüntwangen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hüntwangen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hüntwangen. Telefon: 044 869 08 70 - E-mail: gemeinde@huentwangen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hüntwangen: www.huentwangen.ch

Andere Dienstleistungen