gemeindeverwaltung Gemeinde Hirzel

Arbeitslosengeld in Hirzel

Gemeinde Hirzel

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Hirzel ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hirzel. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Hirzel :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Hirzel wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Hirzel
Bergstrasse 6
8816 Hirzel
Schweiz

Telefon:

044 729 70 70

Webseite:

www.hirzel.ch

Email:

gemeindeverwaltung@hirzel.ch

Fax:

044 729 70 77

Hirzel - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Hirzel, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Hirzel oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Hirzel erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Hirzel

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Hirzel. Telefon: 044 729 70 70 - E-mail: gemeindeverwaltung@hirzel.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Hirzel: www.hirzel.ch

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