gemeindeverwaltung Gemeinde Dürnten

Arbeitslosengeld in Dürnten

Gemeinde Dürnten

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dürnten ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dürnten. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dürnten :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dürnten wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dürnten
Rütistrasse 1
8635 Dürnten
Schweiz

Telefon:

055 251 57 00

Webseite:

www.duernten.ch

Email:

gemeindeverwaltung@duernten.ch

Fax:

055 251 57 01

Dürnten - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dürnten, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dürnten oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dürnten erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dürnten

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dürnten. Telefon: 055 251 57 00 - E-mail: gemeindeverwaltung@duernten.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dürnten: www.duernten.ch

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