gemeindeverwaltung Gemeinde Dägerlen

Arbeitslosengeld in Dägerlen

Gemeinde Dägerlen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dägerlen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dägerlen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dägerlen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dägerlen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dägerlen
Dorfstrasse 8
8471 Dägerlen
Schweiz

Telefon:

052 305 12 20

Webseite:

www.daegerlen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@daegerlen.ch

Fax:

052 305 12 21

Dägerlen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dägerlen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dägerlen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dägerlen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dägerlen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dägerlen. Telefon: 052 305 12 20 - E-mail: gemeindeverwaltung@daegerlen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dägerlen: www.daegerlen.ch

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