gemeindeverwaltung Gemeinde Dachsen

Arbeitslosengeld in Dachsen

Gemeinde Dachsen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Dachsen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dachsen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Dachsen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Dachsen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Dachsen
Dorfstrasse 16
8447 Dachsen
Schweiz

Telefon:

052 647 60 60

Webseite:

www.dachsen.ch

Email:

simona.cannellino@dachsen.zh.ch

Fax:

052 647 60 65

Dachsen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Dachsen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Dachsen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Dachsen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Dachsen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Dachsen. Telefon: 052 647 60 60 - E-mail: simona.cannellino@dachsen.zh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Dachsen: www.dachsen.ch

Andere Dienstleistungen