gemeindeverwaltung Gemeinde Buchs (ZH)

Arbeitslosengeld in Buchs (ZH)

Gemeinde Buchs (ZH)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Buchs (ZH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Buchs (ZH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Buchs (ZH) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Buchs (ZH) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Buchs (ZH)
Badenerstrasse 1
8107 Buchs (ZH)
Schweiz

Telefon:

044 847 45 55

Webseite:

www.buchs-zh.ch

Email:

kanzlei@buchs.zh.ch

Fax:

044 847 45 66

Buchs (ZH) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Buchs (ZH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Buchs (ZH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Buchs (ZH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Buchs (ZH)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Buchs (ZH). Telefon: 044 847 45 55 - E-mail: kanzlei@buchs.zh.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Buchs (ZH): www.buchs-zh.ch

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