Arbeitslosengeld in Birmensdorf (ZH) |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Birmensdorf (ZH) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Birmensdorf (ZH). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Birmensdorf (ZH) : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Birmensdorf (ZH) Telefon: 044 739 12 10 Webseite: www.birmensdorf.ch Email: gemeinde@birmensdorf.zh.ch Fax: 044 739 12 11
Birmensdorf (ZH) - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Birmensdorf (ZH), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Birmensdorf (ZH) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Birmensdorf (ZH) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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