gemeindeverwaltung Gemeinde Vionnaz

Arbeitslosengeld in Vionnaz

Gemeinde Vionnaz

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Vionnaz ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Vionnaz. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Vionnaz :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Vionnaz wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Vionnaz
Rue du Pavé 6
1895 Vionnaz
Schweiz

Telefon:

024 481 42 52

Webseite:

www.vionnaz.ch

Email:

communevionnaz@netplus.ch

Fax:

024 481 40 39

Vionnaz - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Vionnaz, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Vionnaz oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Vionnaz erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Vionnaz

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Vionnaz. Telefon: 024 481 42 52 - E-mail: communevionnaz@netplus.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Vionnaz: www.vionnaz.ch

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