gemeindeverwaltung Gemeinde Steg-Hohtenn

Arbeitslosengeld in Steg

Gemeinde Steg-Hohtenn

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Steg ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Steg-Hohtenn. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Steg :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Steg-Hohtenn wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Steg-Hohtenn
Kirchstrasse 37 / Postfach 48
3940 Steg
Schweiz

Telefon:

027 933 12 70

Webseite:

www.steg-hohtenn.ch

Email:

gemeinde@steg-hohtenn.ch

Fax:

027 933 12 71

Steg - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Steg-Hohtenn, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Steg oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Steg erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Steg

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Steg-Hohtenn. Telefon: 027 933 12 70 - E-mail: gemeinde@steg-hohtenn.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Steg-Hohtenn: www.steg-hohtenn.ch

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