Arbeitslosengeld in Stalden (VS) |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Stalden (VS) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stalden (VS). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Stalden (VS) : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Stalden (VS) Telefon: 027 953 15 20 Webseite: www.stalden.ch Email: gemeinde@stalden.ch Fax: 027 953 15 21 3
Stalden (VS) - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Stalden (VS), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Stalden (VS) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Stalden (VS) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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