gemeindeverwaltung Gemeinde Stalden (VS)

Arbeitslosengeld in Stalden (VS)

Gemeinde Stalden (VS)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Stalden (VS) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Stalden (VS). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Stalden (VS) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Stalden (VS) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Stalden (VS)

3922 Stalden (VS)
Schweiz

Telefon:

027 953 15 20

Webseite:

www.stalden.ch

Email:

gemeinde@stalden.ch

Fax:

027 953 15 21 3

Stalden (VS) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Stalden (VS), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Stalden (VS) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Stalden (VS) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Stalden (VS)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Stalden (VS). Telefon: 027 953 15 20 - E-mail: gemeinde@stalden.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Stalden (VS): www.stalden.ch

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