gemeindeverwaltung Gemeinde Leukerbad

Arbeitslosengeld in Leukerbad

Gemeinde Leukerbad

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Leukerbad ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Leukerbad. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Leukerbad :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Leukerbad wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Leukerbad
Lichtenstrasse 29
3954 Leukerbad
Schweiz

Telefon:

027 472 71 00

Webseite:

www.leukerbad.org/

Email:

admin@leukerbad.org

Fax:

027 472 71 15

Leukerbad - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Leukerbad, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Leukerbad oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Leukerbad erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Leukerbad

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Leukerbad. Telefon: 027 472 71 00 - E-mail: admin@leukerbad.org oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Leukerbad: www.leukerbad.org/

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