gemeindeverwaltung Gemeinde Les Agettes

Arbeitslosengeld in Les Agettes

Gemeinde Les Agettes

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Les Agettes ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Les Agettes. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Les Agettes :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Les Agettes wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Les Agettes

1992 Les Agettes
Schweiz

Telefon:

027 207 29 43

Webseite:

www.lesagettes.ch

Email:

agettes@ciges.ch

Fax:

027 207 37 17

Les Agettes - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Les Agettes, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Les Agettes oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Les Agettes erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Les Agettes

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Les Agettes. Telefon: 027 207 29 43 - E-mail: agettes@ciges.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Les Agettes: www.lesagettes.ch

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