gemeindeverwaltung Gemeinde Bellwald

Arbeitslosengeld in Bellwald

Gemeinde Bellwald

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Bellwald ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bellwald. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Bellwald :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Bellwald wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Bellwald

3997 Bellwald
Schweiz

Telefon:

027 970 19 40

Webseite:

http://gemeinde.bellwald.ch

Email:

gemeinde@bellwald.ch

Fax:

027 970 19 48

Bellwald - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Bellwald, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Bellwald oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Bellwald erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Bellwald

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Bellwald. Telefon: 027 970 19 40 - E-mail: gemeinde@bellwald.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Bellwald: http://gemeinde.bellwald.ch

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