gemeindeverwaltung Gemeinde Yvonand

Arbeitslosengeld in Yvonand

Gemeinde Yvonand

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Yvonand ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Yvonand. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Yvonand :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Yvonand wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Yvonand
Av. du Temple 8
1462 Yvonand
Schweiz

Telefon:

024 557 73 00

Webseite:

www.yvonand.ch

Email:

greffe@yvonand.ch

Fax:

024 557 73 01

Yvonand - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Yvonand, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Yvonand oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Yvonand erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Yvonand

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Yvonand. Telefon: 024 557 73 00 - E-mail: greffe@yvonand.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Yvonand: www.yvonand.ch

Andere Dienstleistungen