gemeindeverwaltung Gemeinde Vinzel

Arbeitslosengeld in Vinzel

Gemeinde Vinzel

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Vinzel ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Vinzel. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Vinzel :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Vinzel wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Vinzel
Rue du Collège 6
1184 Vinzel
Schweiz

Telefon:

021 824 18 29

Webseite:

www.vinzel.ch

Email:

commune.vinzel@bluewin.ch

Fax:

021 824 25 16

Vinzel - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Vinzel, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Vinzel oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Vinzel erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Vinzel

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Vinzel. Telefon: 021 824 18 29 - E-mail: commune.vinzel@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Vinzel: www.vinzel.ch

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