gemeindeverwaltung Gemeinde Vaulion

Arbeitslosengeld in Vaulion

Gemeinde Vaulion

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Vaulion ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Vaulion. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Vaulion :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Vaulion wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Vaulion
Place de l Hôtel de Ville 1
1325 Vaulion
Schweiz

Telefon:

021 843 29 71

Webseite:

www.vaulion.ch

Email:

greffe@vaulion.ch

Fax:

021 843 03 88

Vaulion - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Vaulion, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Vaulion oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Vaulion erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Vaulion

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Vaulion. Telefon: 021 843 29 71 - E-mail: greffe@vaulion.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Vaulion: www.vaulion.ch

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