gemeindeverwaltung Gemeinde Vallorbe

Arbeitslosengeld in Vallorbe

Gemeinde Vallorbe

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Vallorbe ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Vallorbe. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Vallorbe :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Vallorbe wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Vallorbe
Place du Pont 2
1337 Vallorbe
Schweiz

Telefon:

021 843 91 35

Webseite:

www.vallorbe.ch

Email:

greffe@vallorbe.ch

Fax:

021 843 91 40

Vallorbe - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Vallorbe, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Vallorbe oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Vallorbe erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Vallorbe

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Vallorbe. Telefon: 021 843 91 35 - E-mail: greffe@vallorbe.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Vallorbe: www.vallorbe.ch

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