gemeindeverwaltung Gemeinde Tartegnin

Arbeitslosengeld in Tartegnin

Gemeinde Tartegnin

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Tartegnin ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Tartegnin. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Tartegnin :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Tartegnin wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Tartegnin
Place du Collège 1
1180 Tartegnin
Schweiz

Telefon:

021 825 22 72

Webseite:

www.tartegnin.ch

Email:

communedetartegnin@bluewin.ch

Fax:

021 826 03 05

Tartegnin - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Tartegnin, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Tartegnin oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Tartegnin erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Tartegnin

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Tartegnin. Telefon: 021 825 22 72 - E-mail: communedetartegnin@bluewin.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Tartegnin: www.tartegnin.ch

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