gemeindeverwaltung Gemeinde Zuzgen

Arbeitslosengeld in Zuzgen

Gemeinde Zuzgen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Zuzgen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Zuzgen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Zuzgen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Zuzgen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Zuzgen
Schulstrasse 278
4315 Zuzgen
Schweiz

Telefon:

061 871 05 23

Webseite:

www.zuzgen.ch

Email:

gemeindeverwaltung@zuzgen.ch

Fax:

061 871 05 13

Zuzgen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Zuzgen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Zuzgen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Zuzgen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Zuzgen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Zuzgen. Telefon: 061 871 05 23 - E-mail: gemeindeverwaltung@zuzgen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Zuzgen: www.zuzgen.ch

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