gemeindeverwaltung Stadt Nyon

Arbeitslosengeld in Nyon

Stadt Nyon

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Nyon ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadt Nyon. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Nyon :

Informieren Sie sich sofort beim
Stadt Nyon wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Stadt Nyon
Pl. du Château 3
1260 Nyon
Schweiz

Telefon:

022 363 82 82

Webseite:

www.nyon.ch

Email:

ville@nyon.ch

Fax:

022 363 81 81

Nyon - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Stadt Nyon, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Nyon oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Nyon erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Nyon

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Stadt Nyon. Telefon: 022 363 82 82 - E-mail: ville@nyon.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Stadt Nyon: www.nyon.ch

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