Arbeitslosengeld in Mont-sur-Rolle |
Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mont-sur-Rolle ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mont-sur-Rolle. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.
Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mont-sur-Rolle : Informieren Sie sich sofort beim Anschrift: Gemeinde Mont-sur-Rolle Telefon: 021 821 11 85 Webseite: www.mont-sur-rolle.ch Email: greffe@mont-sur-rolle.ch Fax: 021 821 11 86
Mont-sur-Rolle - Arbeitslosengeld Antrag Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten. Anspruch Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Weitere informationen Informieren Sie sich beim Gemeinde Mont-sur-Rolle, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mont-sur-Rolle oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum. Auszahlung Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mont-sur-Rolle erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.
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